RECHTLICHES

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Fassung · gültig für alle Aufträge ab diesem Datum

Kurz gesagt: Wir bringen die Technik, bauen auf, betreuen den Abend und bauen wieder ab. Die Hälfte zahlst du bei der Buchung, die Hälfte kurz vor dem Event. Bis 14 Tage vorher kannst du kostenlos absagen. Geht etwas kaputt, weil wir gepfuscht haben, ist das unser Problem — kippt ein Gast ein Bier in den Mixer, deines. Alles Weitere steht ausführlich unten.

INHALT
  1. Geltungsbereich
  2. Vertragspartner und Zustandekommen des Vertrags
  3. Leistungsumfang
  4. Anfahrt, Lieferung und Abholung
  5. Preise und Zahlung
  6. Mitwirkungspflichten des Kunden
  7. Aufbau, Betrieb und Abbau
  8. Änderungen des Auftrags
  9. Stornierung durch den Kunden
  10. Rücktritt durch Eventfuchs
  11. Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss im Fernabsatz
  12. Haftung von Eventfuchs
  13. Haftung des Kunden für das Equipment
  14. Höhere Gewalt
  15. Bild- und Tonaufnahmen
  16. Event-Konfigurator und Planunterlagen
  17. Datenschutz
  18. Schlussbestimmungen

§ 1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie über damit verbundene Dienstleistungen — insbesondere Transport, Aufbau, technische Betreuung und Abbau — zwischen Eventfuchs und dem Kunden.

Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Bestimmungen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Ist eine Regelung gegenüber Verbrauchern unzulässig, gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Eventfuchs ihnen schriftlich zustimmt. Das gilt auch dann, wenn Eventfuchs die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2Vertragspartner und Zustandekommen des Vertrags

Vertragspartner ist Eventfuchs, vertreten durch Lucas Duch. Die vollständigen Unternehmensdaten finden sich im Impressum. Eventfuchs befindet sich derzeit in Gründung; bis zum Abschluss der Gründung erfolgen sämtliche Leistungen durch Lucas Duch als natürliche Person.

Alle Angebote von Eventfuchs sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angaben auf der Website, im Event-Konfigurator, in Preislisten oder in Werbematerial stellen kein bindendes Angebot dar.

Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Eventfuchs zustande — per E-Mail genügt. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung ist ausschließlich diese Auftragsbestätigung samt der darin genannten Positionen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3Leistungsumfang

Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern dort nichts anderes vereinbart ist, umfasst eine Buchung:

Eventfuchs ist berechtigt, einzelne Geräte durch gleichwertige oder höherwertige Geräte zu ersetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Zweck erreicht wird. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fabrikat oder Modell besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Eventfuchs ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer heranzuziehen. Eventfuchs bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden.

§ 4Anfahrt, Lieferung und Abholung

Anfahrt, Lieferung und Abholung sind nicht im Mietpreis enthalten. Sie werden gesondert verrechnet und im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Grundlage der Berechnung sind Entfernung, Aufwand und Umfang des Equipments.

Zusätzlicher Aufwand, der Eventfuchs nicht zuzurechnen ist, wird gesondert verrechnet. Dazu zählen insbesondere erschwerte Zufahrt, fehlende Ladezone, nicht nutzbare Aufzüge, Transportwege über Stiegen sowie Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat. Eventfuchs weist auf absehbaren Mehraufwand vor Beginn hin, sofern dies möglich ist.

§ 5Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Preise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen, gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsvereinbarung:

50 %Anzahlung, fällig binnen 7 Tagen ab Auftragsbestätigung
50 %Restzahlung, fällig spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Eine Barzahlung der Restsumme am Veranstaltungstag ist nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Anzahlung sichert den Termin; erst mit ihrem Eingang gilt der Termin als fix reserviert.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet: gegenüber Verbrauchern in Höhe von 4 % pro Jahr gemäß § 1000 ABGB, gegenüber Unternehmern in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB. Gegenüber Unternehmern werden zusätzlich die angemessenen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen ersetzt.

Eventfuchs ist berechtigt, die Leistung von der vollständigen Zahlung der Anzahlung abhängig zu machen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt; gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Eventfuchs.

§ 6Mitwirkungspflichten des Kunden

Damit die Leistung erbracht werden kann, stellt der Kunde rechtzeitig und kostenlos sicher:

Der Kunde ist für die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Sicherheits- und Hausordnungsvorschriften verantwortlich. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht, nicht vollständig oder nur mit Mehraufwand erbracht werden, bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bestehen. Mehraufwand wird gesondert verrechnet.

§ 7Aufbau, Betrieb und Abbau

Aufbau- und Abbauzeiten werden im Vorfeld vereinbart. In der Regel beginnt der Aufbau zwei bis vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn, abhängig vom Umfang des Setups.

Die Bedienung der Technik erfolgt ausschließlich durch Eventfuchs oder durch von Eventfuchs eingewiesene Personen. Eingriffe des Kunden oder Dritter in Aufbau, Verkabelung, Rigging oder Einstellungen sind ohne Zustimmung nicht gestattet. Anweisungen des Technikers vor Ort, die der Sicherheit dienen, ist Folge zu leisten.

Verlängert sich die Veranstaltung über die vereinbarte Dauer hinaus, wird die zusätzliche Zeit nach Aufwand verrechnet, sofern eine Verlängerung möglich ist. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

§ 8Änderungen des Auftrags

Änderungswünsche des Kunden nach Auftragsbestätigung — etwa zu Umfang, Gästezahl, Zeitplan oder Veranstaltungsort — werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Eventfuchs. Daraus resultierende Mehr- oder Minderkosten werden angepasst.

Eine Reduktion des Auftragsumfangs um mehr als 25 % des Auftragswerts innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung wird wie eine Teilstornierung nach § 9 behandelt.

§ 9Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann den Auftrag jederzeit schriftlich stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung bei Eventfuchs. Es gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf den Auftragswert laut Auftragsbestätigung:

ab 14 Tage vorherkostenlos — bereits geleistete Anzahlungen werden zur Gänze rückerstattet
7 bis 14 Tage vorher25 % des Auftragswerts
unter 7 Tage vorher50 % des Auftragswerts

Bereits angefallene Fremdkosten, die Eventfuchs nachweislich nicht mehr abbestellen kann — etwa zugekaufte Spezialtechnik oder gebuchte Subunternehmer — sind zusätzlich zu ersetzen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

Wird ein Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten vereinbart und ist dieser bei Eventfuchs verfügbar, werden bereits geleistete Zahlungen auf den neuen Termin angerechnet.

§ 10Rücktritt durch Eventfuchs

Eventfuchs ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

In diesen Fällen bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Tritt Eventfuchs aus Gründen zurück, die der Kunde nicht zu vertreten hat, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur im Rahmen von § 12.

§ 11Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss im Fernabsatz

Hinweis für Verbraucher: Bei Verträgen, die ausschließlich über Internet, E-Mail oder Telefon geschlossen werden, steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

Von diesem Rücktrittsrecht ausgenommen sind gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin vereinbart werden. Da Eventfuchs Veranstaltungstechnik für einen konkreten Veranstaltungstermin bereitstellt, besteht für diese Verträge kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Unabhängig davon gelten die vertraglichen Stornoregelungen nach § 9 — der Kunde kann also auch dann absagen, bis 14 Tage vor dem Termin sogar kostenlos.

§ 12Haftung von Eventfuchs

Eventfuchs haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen und ohne betragliche Begrenzung.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Eventfuchs uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, ebenso nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Haftung wird durch keine Bestimmung dieser AGB eingeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Eventfuchs gegenüber Unternehmern nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt mit dem Auftragswert. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Einschränkungen nicht.

Fällt Equipment während der Veranstaltung aus, sorgt Eventfuchs nach Möglichkeit unverzüglich für Ersatz. Kann die Leistung dadurch nur eingeschränkt erbracht werden, reduziert sich das Entgelt entsprechend dem Umfang der Beeinträchtigung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den vorstehenden Absätzen.

Eventfuchs haftet nicht für Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden entstehen, insbesondere zu Stromversorgung, Raumgröße, Zufahrt, Gästezahl oder baulichen Gegebenheiten.

§ 13Haftung des Kunden für das Equipment

Das überlassene Equipment bleibt in jedem Fall Eigentum von Eventfuchs. Der Kunde ist nicht berechtigt, es an Dritte weiterzugeben, zu verpfänden oder den Veranstaltungsort damit zu verlassen.

Der Kunde haftet für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Equipments, soweit er, seine Gäste, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogene Dritte diese verursacht haben. Nicht darunter fallen normale Abnutzung durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie Schäden, die Eventfuchs zu vertreten hat.

Typische Beispiele für Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden sind Flüssigkeiten in Geräten, heruntergefallene oder geworfene Mikrofone, Beschädigungen durch Gäste sowie mutwillige Beschädigungen. Der Kunde ist verpflichtet, solche Vorfälle dem Techniker vor Ort unverzüglich zu melden.

Ersetzt werden die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust der Zeitwert des Geräts sowie nachweislich entgangene Mieteinnahmen für die Dauer des Ausfalls. Eventfuchs behält sich vor, bei umfangreichen Setups eine angemessene Kaution zu vereinbaren; diese wird gegebenenfalls im Angebot ausgewiesen.

Es wird empfohlen, das Bestehen einer Haftpflichtversicherung zu prüfen — bei privaten Veranstaltungen deckt eine Privathaftpflichtversicherung solche Schäden häufig ab.

§ 14Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die Eventfuchs die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Vertragsteile, vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter mit behördlicher Warnung, Epidemien, behördliche Veranstaltungsverbote, Streik sowie Ausfälle der öffentlichen Strom- oder Verkehrsinfrastruktur.

In diesem Fall entfallen die Stornogebühren nach § 9. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene, nicht mehr abwendbare Kosten sind zu ersetzen. Beide Seiten bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin.

§ 15Bild- und Tonaufnahmen

Eventfuchs ist berechtigt, Aufnahmen des eigenen technischen Aufbaus anzufertigen und diese zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der Website und in sozialen Medien.

Personen sind darauf nicht erkennbar abgebildet, sofern nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Der Kunde kann der Verwendung solcher Aufnahmen jederzeit formlos widersprechen — eine E-Mail an duch@eventfuchs.com genügt. Nennt Eventfuchs den Kunden namentlich als Referenz, bedarf dies dessen vorheriger Zustimmung.

§ 16Event-Konfigurator und Planunterlagen

Der auf dieser Website bereitgestellte Event-Konfigurator dient der unverbindlichen Veranschaulichung. Die dort erzeugten Bühnenpläne, Ansichten und PDF-Dokumente sind Konzeptentwürfe, keine technische Planung. Alle Maße, Mengen und Positionen sind Richtwerte.

Aus dem Konfigurator ergibt sich weder ein Angebot noch ein Anspruch auf Verfügbarkeit des dargestellten Equipments. Die verbindliche Planung erfolgt im Einzelfall nach Besichtigung beziehungsweise nach Vorliegen der Angaben zum Veranstaltungsort.

Die erzeugten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Anbieter von Veranstaltungstechnik, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 17Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Einzelheiten dazu — welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert bleiben — sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.

§ 18Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Eventfuchs vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere bleibt der Gerichtsstand nach § 14 KSchG unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bei laufenden Verträgen mitgeteilt; für bereits bestätigte Aufträge gilt stets die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Fassung.

Hinweis: Diese Geschäftsbedingungen wurden unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt und stellen keine Rechtsberatung dar. Vor dem Einsatz im laufenden Geschäftsbetrieb wird eine Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beziehungsweise durch das Gründerservice der Wirtschaftskammer empfohlen.

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